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1. Lesebuch nebst fachkundlichen Anhängen für Fortbildungs-, Fach- und Gewerbeschulen - S. 318

1913 - Leipzig : Hahn
318 Wir schwören, daß kein Vater nach dem Sohne s«ll fragen und nach seinem Weib kein Gatte, kein Krieger fragen soll nach seinem Lohne, Noch heimgchn, eh' der Krieg, der Nimmersatte, ihn selbst entläßt mit einer blut'gen Krone, daß man ihn heile oder ihn bestatte. 137. Andreas Hofer. Zu Mantua in Banden der treue Hofer war; in Mantua zum Tode führt ihn der Feinde Schar. Es blutete der Brüder Herz; ganz Deutschland, ach! in Schmach und Schmerz, mit ihm das Land Tirol. Die Hände auf dem Rücken Andreas Hofer ging mit ruhig festen Schritten; ihm schien der Tod gering, der Tod, den er so manches Mal vom Jselberg geschickt ins Tal im heil'gen Land Tirol. Doch als aus Kerkergittern im festen Mantua die treuen Waffenbrüder die Händ' er strecken sah, da rief er laut: „Gott sei mit euch, mit dem verratenen deutschen Reich und mit dem Land Tirol!" Dem Tambour will der Wirbel nicht unterm Schlegel vor, als nun Andreas Hofer schritt durch das finstre Tor; — Andreas, noch in Banden frei, dort stand er fest auf der Bastei, der Mann vom Land Tirol. Dort sollt' er niederknieen; er sprach: „Das tu' ich nit; will sterben, wie ich stehe, will sterben, wie ich stritt, so wie ich steh' auf dieser Schanz' I Es leb' mein guter Kaiser Franz, mit ihm das Land Tirol!" Und von der Hand die Binde nimmt ihm der Korporal; Andreas Hofer betet allhier zum letztenmal; dann ruft er: „Nun, so trefft mich recht; gebt Feuer! — Ach, wie schießt ihr schlecht! Ade, mein Land Tirol I" I. Mosen. 138. Zwei Briefe Theodor Körners aus dem Jahre 1813. 1. An feine» Water. Wien, am 10. März 1813. Liebster Vater! Ich schreibe Dir diesmal in einer Angelegenheit, die, wie ich das feste Vertrauen zu Dir habe, Dich weder befremden noch erschrecken wird. Neulich schon gab ich Dir einen Wink über mein Vor- haben, das jetzt zur Reife gediehen ist. Deutschland steht auf; der preußische Adler erweckt in allen treuen Herzen durch seine kühnen Flügel- schläge die große Hoffnung einer deutschen, wenigstens norddeutschen Frei- heit. Meine Kunst seufzt nach ihrem Vaterlande — laß mich ihr würdiger Jünger sein! Ja, liebster Vater, ich will Soldat werden, will das hier gewonnene glückliche und sorgenfreie Leben mit Freuden hinwerfen, um, sei's auch mit meinem Blute, mir ein Vaterland zu erkämpfen. — Nenn's nicht Übermut, Leichtsinn, Wildheit! — Vor zwei Jahren hätte ich es so nennen lassen; jetzt, da ich weiß, welche Seligkeit in diesem Leben

2. Lesebuch nebst fachkundlichen Anhängen für Fortbildungs-, Fach- und Gewerbeschulen - S. 276

1913 - Leipzig : Hahn
276 Ii. Von jeher war Treue gegen seine Fürsten des sächsischen Volkes schönster Schmuck. Auch Herzog Moritz hat sie erfahren. Im Jahre 1542 zog er mit den Truppen Kaiser Karls V. gegen die Türken, die damals das Deutsche Reich bedrohten. Auf diesem Kriegs- zuge wurde die Stadt Pest belagert. Um die Belagerer zu vertreiben, machten die Türken einen Ausfall. Herzog Moritz, der zu heftig angriff, geriet unter einen Türkenhaufen. Unglücklicherweise riß der Sattelgun seines Rosses, und der Herzog stürzte zur Erde. Nun schwebte er in höchster Gefahr; denn alsbald fielen die Türken über ihn her. Da opferte sein treuer Diener Sebastian von Reibisch, der ihm allein gefolgt war, für ihn sein Leben. Er erstach einen Türken und wehrte alle Hiebe von seinem Herrn ab, bis Hilfe herbeikam, die den Herzog aus seiner gefährlichen Lage befreite. Aus zahlreichen Wunden blutend, gab der treue Diener seinen Geist auf Sein Name aber ist bis auf den heutigen Tag unvergessen geblieben. Lesebuch für Realschulen. 124. Wie in Sachsen ein Gesetz entsteht. Das Jahr 1873 war für das sächsische Schulwesen von ganz be- sonderer Bedeutung. Am 26. April dieses Jahres erschien ein Gesetz, das nicht nur für die Volksschulen des ganzen Landes grundlegende neue Be- stimmungen brachte, sondern auch die Einrichtung von Fortbildungsschulen für die männliche Jugend in Stadt und Land forderte. Auf Grund dieses Gesetzes ist jeder junge Mann verpflichtet, nach seinem Austritte aus der Volksschule noch drei Jahre lang in eine Fort- bildungsschule zu gehen, wenn nicht durch den Besuch einer Handels- oder Gewerbeschule, einer Realschule, eines Seminars oder eines Gymnasiums für seine Weiterbildung gesorgt wird. Wie ist dieses Gesetz zustande gekommen? Schon in früheren Jahren hatten sich hie und da Stimmen im Lande erhoben, eine achtjährige Schulzeit genüge nicht, um den Knaben aus- reichend für das Erwerbsleben vorzubilden. Wie rasch sei das meiste des in der Schule Gelernten wieder vergessen! Wie sehr tue es dem Jüng- linge not, daß er sich geistig noch weiter vervollkommne, damit er seine Stellung im Leben — er sei, was er sei — ganz auszufüllen vermöge! Und noch auf andere Umstände wurde hingewiesen, die es dringend wünschenswert erscheinen ließen, daß der Vierzehnjährige der Schulzuchi noch unterstellt bleibe. Mit dem Dahinschwinden der „guten alten Zeit" und dem Überhandnehmen der Großbetriebe war das frühere, ge- mütlich - patriarchalische Verhältnis zwischen Meister und Lehrling mehr und mehr geschwunden. Der Meister konnte die wachsende Zahl seiner Ar- beitskräfte oft kaum übersehen, wieviel weniger beherbergen, beköstigen und für das Wohl jedes einzelnen Sorge tragen. So verlor er auch bald die Lehrlinge ganz aus dem Auge, und wie mancher von ihnen mochte nach einem ermunternden Worte lechzen, wie manchem hätte eine ernste Mahnung, ein wohlgemeinter Rat zur rechten Zeit üble Erfahrungen erspart!
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